Primarschule St.Leonhard – Kommentar zum Bericht des Preisgerichts

Öffentlicher Raum, Baulinien und Schutzbereiche – Offener Projektwettbewerb – St.Gallen – 30. 04.2011

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– Bericht des Preisgerichtes PDF        – Programm PDF        – Fragenbeantwortung PDF

– Statikbericht PDF

 01. 05.2011  ‘twitter’ PDF        – 02.05.2011  Verfügung betreffend Zuschlag PDF

– 05.05.2011  ‘Tagblatt Online’ PDF     – 30.08.2011 Projektierungskredit

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Vorgaben der Stadt St.Gallen – Baulinie Davidstrasse, blau; Grenzpunkte Kessler- und Pestalozzistrasse, hellgrau; Umfang der Schutzzonen der geschützten Bäume, rot; bestehende Gebäude, grau

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2011 – Projekt ‘joeandmary’ – Darstellung der Übergriffe in den öffentlichen Raum und in die Schutzbereiche der geschützten Bäume

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.Auszüge aus dem Programm PDF:

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5.1 Allgemeine Anforderungen (Seite 26)

– Baugesetz Kanton SG

Bauordnung Stadt SG

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5.2 Städtebau und Baurecht   –  Ortsbildschutz ‘Stickereiquartier’  (Seite 27)

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“Gegenüber der Davidstrasse regelt die Baulinie den Grenzabstand, zur Kessler- und Pestalozzistrasse ist generell der Strassenabstand von 3.00m einzuhalten”.

“Die Turnhalle (Bieger, s. illust. unten) verstösst gegen die im Sondernutzungsplan festgesetzte Baulinie 13.02 entlang der Davidstrasse”.

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“Grundsätzlich ist die Baulinie, welche die Strassenflucht für das ‘Stickereiquartier’ festlegt, noch rechtskräftig und sinnvoll. Sollte sich die städtebauliche und freiräumliche Situation durch einen Baukörper, der die Baulinie (maximal wie das Gebäude an der Davidstrasse 38) überragt, überzeugend verbessern, ist eine Ausnahmeregelung denkbar”.

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5.5  Umgebung   (Seite 29)

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“Prägnant sind im südlichen Schulhofbereich die Baumbestände entlang von Pestalozzi- und Kesslerstrasse. Die beiden Baumgruppen … zeugen von dem ursprünglichen gestalterischen Grundgedanken, die Anlage entlang der Strassenräume mit markanten Baumpflanzungen zu säumen … Dieser Gedanke wird auch von der Baulinie an der Davidstrasse getragen … Der Erhalt aller geschützten Bäume ist anzustreben … bauliche Eingriffe … sind bestandsgefährdend und nicht möglich … Baumgruppe an der Pestalozzistrasse, deren Erhalt erste Priorität hat”.

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Auszüge aus der Fragenbeantwortung PDF:

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“wie gross ist der Wurzelbereich?” (Seite 6)  “Im Situationsplan wird die Baumkrone gemäss der Skizze im Programm eingezeichnet, innerhalb dieser ‘Trauflinie’ dürfen auch unterirdisch keine baulichen Eingriffe vorgenommen werden, um den Erhalt des Baumes zu gewährleisten”.

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Auszüge aus dem Programm    (Seiten 14 und 15)

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Ausschlüsse von der Preiserteilung

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“Die Erfüllung der materiellen Kriterien entscheided über die Zulassung zur Preiserteilung. Die Mehrzahl der Projekte weist einen oder mehrere materielle Verstösse auf. Folgende Beiträge halten den Strassenabstand von 3.00m ab der Parzellengrenze nicht ein:” etc.

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(es folgen die Kennworte von 37 Projekten)

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Feststellung

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Obwohl das Projekt ‘joeandmary’ den Strassenabstand von 3.00m weder an der Kessler-, noch an der Pestalozzistrasse einhält, noch sich an die Baulinie an der Davidstrasse hält und drittens den Schutzbereich der Bäume an der Kessler- und der Pestalozzistrasse verletzt, wird das Projekt nicht von der Preiserteilung ausgeschlossen, sondern für die Weiterbearbeitung empfohlen. Ist “der Hund zum Jagen getragen worden”?

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02.05.2011  Verfügung betreffend Zuschlag PDF .  ‘Das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag’ (Art. 34, Abs. 1 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, sGs 841.11, VöB): 

Die Wirtschaftlichkeit der Projekte, auch desjenigen im 1. Rang, ist aus dem Bericht des Preisgerichts nicht ersichtlich.

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Anhang

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Übersichtsplan 1897Präzise Baufelder – Schulhaus St.Leonhard von Dürler/Kunkler

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1885 – Das Wettbewerbsprojekt von Dürler/Kunkler mit der axialsymmetrischen Turnhalle innerhalb der Baulinien

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1962 – Turnhalle Bieger – Die Turnhalle ragt mit ihrer Längsseite ca. 3.00m in den öffentlichen Raum

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9 thoughts on “Primarschule St.Leonhard – Kommentar zum Bericht des Preisgerichts

  1. Sehr geehrte Damen und Herren

    Der Stadtrat hat gestern getagt und die Empfehlung des Preisgerichts gutgeheissen:

    Marion Claus und Marco Merz, Büro für Architektur, aus Basel werden mit der Weiterbearbeitung ihres Projekts “joeandmary” beauftragt.

    Die Verfügung folgt nächste Woche, zusammen mit einem gedruckten Exemplar des Juryberichts.

    Den detaillierten Ablauf der Beurteilung sowie die Rangierung können Sie schon heute aus dem Jurybericht auf unserer Internetseite entnehmen:

    http://bit.ly/kb7JFV

    Gerne laden wir Sie zur Ausstellungseröffnung mit Apéro ein:
    Wann Montag, 2. Mai 2011, 18:00 Uhr
    Wo Hauptpost St.Gallen (Leonhard-Strasse 40), Eingang Gutenbergstrasse, 3. Stock

    Wir danken Ihnen für die Teilnahme am Verfahren und würden uns freuen, Sie an der Eröffnung begrüssen zu dürfen. Die Ausstellung ist bis am 13. Mai 2011 zu besichtigen.

    Freundliche Grüsse

    Hochbauamt Stadt St.Gallen
    Neugasse 1
    9004 St.Gallen

    Telefon 071 224 58 64
    Telefax 071 224 50 45
    http://www.hochbauamt.stadt.sg.ch

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  2. Guten Tag Herr Huser

    Vielen Dank für Ihr Mail. Ich werde es an die Stadtredaktion des Tagblatts schicken, die sich mit dem Thema befasst.

    Freundliche Grüsse
    Sarah Gerteis

    ————————————————————-
    St. Galler Tagblatt | TAGBLATTMEDIEN
    Sarah Gerteis
    Redaktion | Leitung Online

    Fürstenlandstrasse 122, CH-9001 St. Gallen
    Telefon: +41 71 27 27 660
    s.gerteis@tagblatt.ch
    http://www.tagblatt.ch | http://www.tagblattmedien.ch

    —–Ursprüngliche Nachricht—–
    Von: Ben Huser [mailto:ben.huser@bluewin.ch]
    Gesendet: Montag, 2. Mai 2011 13:24
    An: tm-sgt-red-online
    Betreff: Projektwettbewerb Primarschule St.Leonhard, St.Gallen

    Liebe Onlineredaktion,

    heute abend um 18:00 ist die Vernissage zur Ausstellungseröffnung von 74 Projektbeiträgen betr. die Sanierung und Erweiterung der Primarschule St.Leonhard;

    ich schicke Ihnen meinen Kommentar zum Bericht des Preisgerichts vom 29. April; daraus wird ersichtlich, dass das Projekt im 1.Rang in wesentlichen Punkten betr. öffentlichem Raum, Baulinien und Baumschutz die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt; einige Projekte aber, welche die Vorgaben eingehalten hatten, wurden von der Preiserteilung ausgeschlossen:

    https://benhuser.wordpress.com/2011/04/30/primarschule-st-leonhard-kommentar-zum-bericht-des-preisgerichts/

    sollten Sie sich für die Sache interessieren, so stehen Ihnen die graphischen Illustrationen selbstverständlich zur Verfügung;

    mit freundlichem Gruss,
    ben huser

    P.S.: Ich habe selber auch am Wettbewerb teilgenommen und weiss deshalb etwa, wo die ‘wunden’ Punkte sind:

    https://benhuser.wordpress.com/2011/01/11/primarschule-st-leonhard-st-gallen/
    .

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  3. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich danke Ihnen für die Einladung zur Eröffnung der Ausstellung, möchte mich hier aber entschuldigen, weil ich mich z.Zt. im Ausland aufhalte; danke auch für die Zustellung des Juryberichts, ich habe diesen aufmerksam durchgelesen und mir dazu einige Punkte, welche mir ins Auge fielen, festgehalten.

    Das Verfahren hinterlässt mehr als einen schalen Geschmack, vor allem was die Gleichstellung in der Beurteilung der Projekte betrifft und auch im Hinblick des ungeheuren Aufwandes der teilnehmenden Teams (ok, es liegt in unserem Ermessen, ob wir an Wettbewerben teilnehmen, sind also selber schuld), aber urteilen Sie selbst:

    https://benhuser.wordpress.com/2011/04/30/primarschule-st-leonhard-kommentar-zum-bericht-des-preisgerichts/

    mit
    freundlichem Gruss,
    Ben Huser

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  4. Sehr geehrter Herr Huser

    Schade, dass es Ihnen nicht möglich war an die Eröffnung der Ausstellung zu kommen. Ich habe Ihre Ausführungen nämlich bereits am Wochenende in Twitter gelesen und hätte gerne die Gelegenheit wahr genommen Ihre Vorwürfe zu widerlegen. Sie entbehren nämlich jeglicher Grundlage: das Projekt joeandmary hält beide Strassenabstände (Kessler- und Pestalozzistrasse) ein und macht von der im Programm ausdrücklich festgehaltenen Möglichkeit Gebrauch, die Baulinie an der Davidstrasse bis auf die Flucht des Gebäudes an der Davidstrasse 38 zu überschreiten. Ebenfalls gewährleistet ist der Erhalt der geschützten Bäume: das Projekt hält genügend Abstand und benötigt kein Untergeschoss, was für den Schutz des Wurzelbereiches fast noch mehr wiegt.

    Falls sie in den nächsten zwei Wochen in St. Gallen sind, zeige ich Ihnen das Projekt gerne in der Ausstellung. Der schale Geschmack verschwindet dann bestimmt. Den etwa 60 Besucher der gestrigen Eröffnung hat das Projekt jedenfalls gemundet und die gute Juryarbeit wurde mehrfach gelobt.

    Freundliche Grüsse
    Erol Doguoglu
    Dipl. Architekt ETH SIA
    Stadtbaumeister

    Hochbauamt Stadt St.Gallen
    Neugasse 1
    9004 St.Gallen

    Telefon 071 224 55 80
    Telefax 071 224 50 45
    http://www.hochbauamt.stadt.sg.ch

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  5. Sehr geehrter Kollege Huser

    Aus unserer Sicht wurden beim Siegerprojekt die Abstände eingehalten; die Darstellung im Blog ist nicht korrekt. Das mit den geschützten Bäumen ist sicherlich nicht gut und nicht korrekt. Es steht natürlich jedem frei, Beschwerde zu erheben… wenn man überzeugt ist, dass es etwas bringt.

    freundliche Grüsse
    Renato Sabbadini

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  6. Sehr geehrter Renato Sabbadini,

    ich danke Ihnen für Ihre Antwort; ich schätze auch den Hinweis, die Darstellung im blog sei nicht korrekt.

    Die Darstellung besteht aus einer Aufzählung von, u.A. gesetzlichen Vorlagen, und dem Versuch
    diese Fakten (Baulinien, Strassenabstände, geschützte Baumbereiche) zu illustrieren; ich hoffe, dass mir dabei kein Fehler unterlaufen ist, im Falle doch, bitte korrigieren Sie mich.

    Es geht mir nicht um die Beschwerde um des Beschwerdens willen; ich habe selber am Verfahren teilgenommen und dieses kurz über das Wochenende analysiert, weil ich mir versichern wollte,
    ob die Vorgaben für alle in gleichem Masse galten. Scheint nach meinem Ermessen aber nicht der Fall gewesen zu sein.

    (Vermerk: Stellen Sie sich vor, da wären keine geschützten Bäume gewesen: Lösungen, um den Blockrand zu schliessen wären in der Mehrheit gewesen; und das Preisgericht hat doch, trotz Baumschutz, eigentlich so getan, als wären da auch keine Bäume)

    Ich möchte nun Ihre Zeit nicht mehr in Anspruch nehmen, auch ich muss mich wieder um die Arbeit kümmern, weitere Diskussionen werde ich ins Netz stellen, wie ich das auch heute vormittag mit der Antwort des Stadtbaumeisters gemacht habe.

    ich gratuliere Ihnen zu Ihrem schönen Projekt und wünsche Ihnen frohes Schaffen,
    Ben Huser

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  7. Sehr geehrter Herr Doguoglu,

    Ich danke Ihnen für Ihre Antwort auf meinen Kommentar und ich möchte Ihnen sagen, dass es
    mir nicht darum geht, jemandem Vorwürfe zu machen, es ist nicht mein ‘business’, die Analyse eines Verfahrens aber (als Teilnehmer) schon.

    Ich hatte den am Freitag nachmittag mit Spannung erwarteten ‘Bericht des Preisgerichts’
    gelesen und mich über das schöne Projekt, welches mit dem 1. Preis gekürt wurde, gefreut.

    Bei der Durchsicht des Berichts ist mir unter ‘Ausschlüsse von der Preiserteilung’ allerdings aufgefallen, dass das Projekt ‘joeandmary’ nicht, wie 37 andere Projekte, von der Preiserteilung ausgeschlossen wurde, obwohl die genannten Verstösse auch auf das Projekt ‘joeandmary’ zutrafen.
    Um genauer zu sehen, gegen welche ‘materiellen Kriterien’ verstossen wurde, habe ich
    diese kurz zitiert und aufgelistet und im Zusammenhang auch in einer kleinen Illustration dargestellt:

    1) die Strassenabstände von 3.0m, ab den Grenzpunkten gemessen, entlang der Kessler- und der Pestalozzistrasse
    2) die Baulinie 13.02 an der Davidstrasse
    3) die Bereiche der geschützten Bäume
    4) das Projekt ‘joeandmary’ in Umrissen, vor der Überarbeitung.

    https://benhuser.wordpress.com/2011/04/30/primarschule-st-leonhard-kommentar-zum-bericht-des-preisgerichts/

    Soviel zu meinem Kommentar.

    Unter anderem schreiben Sie:”… und macht von der im Programm ausdrücklich festgehaltenen
    Möglichkeit Gebrauch, die Baulinien an der Davidstrasse zu überschreiten”.
    Das liest sich heute wie eine Aufforderung, diese Baulinie zu überschreiten, obwohl dazu eine ‘Ausnahmeregelung’ notwendig ist.

    Sie schreiben weiter, dass das Projekt kein Untergeschoss benötige und deshalb die Bäume nicht gefährdet sind. Da möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das bestehende Schulhaus auf Pfählen steht und der “tragfähige Grund sich auf 5.50m Tiefe befindet” (s. ‘Statikbericht von BKM Ingenieure AG). Der Baugrund wird im Bereich des geplanten Gebäudes nicht wesentlich besser
    sein.

    Fragen bleiben weiterhin im Raum; Sie werden diese nicht beantworten können, indem Sie mir anbieten, mir ‘das Projekt zu zeigen’; ich bedanke mich für Ihre Zuvorkommenheit in diesem Fall.

    Mit freundlichen Grüssen,
    Ben Huser

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  8. Tagblatt Online, 05. Mai 2011 06:38:00

    http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/stgallen/stadtstgallen/tb-st/Kritik-an-unfairem-Verfahren-;art186,2561167

    Kritik an «unfairem Verfahren»

    Die kritisierten Punkte am Siegerprojekt für die Schulanlage St. Leonhard: Auf beiden Seiten greife es in den Bereich geschützter Bäume (rote Punkte) ein. Zudem seien die Abstände zu Pestalozzi- und Kesslerstrasse sowie die Baulinie an der Davidstrasse (hell- und dunkelrote Flächen) nicht eingehalten. (Bild: Illustration: Ben Huser)

    ST.GALLEN. Ein Basler Büro hat den Architekturwettbewerb für die Schulanlage St. Leonhard gewonnen. Im Internet gibt’s jetzt massive Kritik am Auswahlverfahren. Für Stadtbaumeister Erol Doguoglu ist aber alles «mit rechten Dingen» zugegangen.
    RETO VONESCHEN

    Das Projekt «joeandmary» für Sanierung und Ausbau des Schulhauses St. Leonhard im St. Galler Bahnhofquartier verletze zentrale Vorgaben aus dem Architekturwettbewerb. Während 37 andere Eingaben mit solchen Verstössen von der Preisverteilung ausgeschlossen worden seien, habe dieser Entwurf gewonnen, kritisiert ein Planer und Architekt, der am Wettbewerb teilgenommen hatte.

    Kritik breit gestreut
    So wie es gelaufen sei, hinterlasse das Verfahren einen «mehr als einen schalen Geschmack, vor allem was die Gleichstellung in der Beurteilung der Projekte betrifft», schreibt Ben Huser in seinem Internetauftritt https://benhuser.wordpress.com/ Die gleiche Kritik verbreitete er am Wochenende bereits auch über Twitter https://benhuser.files.wordpress.com/2011/04/2011-05-01-tweet-150.pdf

    Konkret kritisiert Huser drei Punkte, die seiner Meinung nach Verstösse gegen die Wettbewerbsvorgaben darstellen. Das Projekt greife teils in den Bereich geschützter Bäume ein. Zudem seien die Strassenabstände des Neubaus gegenüber der Kessler- und der Pestalozzistrasse nicht eingehalten. Weiter überschreite «joeandmary» die vorgegebene Baulinie entlang der Davidstrasse.

    Gute Argumente gegen Kritik
    Schiebung bei einem Architekturwettbewerb der Stadt? Solche Vorwürfe gab es – meist nur in Architektenkreisen und hinter vorgehaltener Hand – in der Vergangenheit immer wieder einmal. Hat jetzt einer die Direktion Bau und Planung auf frischer Tat beim Schummeln erwischt? Was politisch äusserst brisant wäre.

    Stadtbaumeister Erol Doguoglu argumentiert allerdings überzeugend gegen die Vorwürfe. Gestern dazu befragte externe Baufachleute, die unisono in der Zeitung nicht genannt sein wollen, fanden die Argumente des Stadtbaumeisters «nachvollziehbar».

    Die Kritik an der Jurierung des Wettbewerbs für die Schulanlage St. Leonhard sei nicht haltbar, betont Erol Doguoglu. Die Annahmen des Kritikers, mit dem er per E-Mail Kontakt habe, basierten auf falschen Interpretationen. Das Projekt «joeandmary» erfülle die Kriterien des Wettbewerbs. Es sei nach einhelliger Meinung der Jury ein gelungener Ansatz zur Lösung der gestellten Aufgabe, und zwar einer, bei dem ebenerdig und nicht nach unten gebaut werde.

    Verfahren im Glashaus
    So, wie die Stadt ihre Architekturwettbewerbe durchführe, sei es auch nicht vorstellbar, dass jemand ein Lieblingsprojekt einfach durchwinken könne, ist Erol Doguoglu sicher. Resultate und Juryberichte seien öffentlich und würden interessenhalber immer von externen Fachleuten begutachtet. Auch der Bericht über die St. Leonhard-Jurierung sei im Internetauftritt der Stadt abrufbar. Dazu komme, dass ins Verfahren viele, auch externe Fachleute involviert seien. Dass eine Projektidee den technischen und rechtlichen Vorgaben entspreche, werde im Wettbewerb mehrfach und detailliert überprüft. Wenn da etwas schieflaufen würde, werde das angesichts der vielen Involvierten sehr schnell publik.

    Viele Projekte mit Verstössen
    Der Kritiker fasse den Jurybericht bezüglich Ausschluss von Projekten sehr grob zusammen. Dadurch entstehe ein falsches Bild, geht der Stadtbaumeister auf die konkreten Kritikpunkte ein. Man habe keines der 37 erwähnten Projekte wegen eines Verstosses gegen Vorgaben aus dem Wettbewerb geworfen.

    Aufgrund von Verstössen gegen Strassenabstände und maximale Überschreitung der Baulinie an der Davidstrasse seien 18 Projekte von einem Preis ausgeschlossen worden. Rangiert habe man sie trotzdem. Eines sei auf dem fünften Platz gelandet. Bei 18 Projekten habe man Verstösse gegen geschützte Bäume festgestellt. Da der Baumschutz bei einer solchen Projektierung letztlich schwer zu beurteilen und zudem für Einzelbäume auch nicht absolut sei, habe die Feststellung an sich keine Folgen gehabt. Eines dieser Projekte sei auf Platz zwei gelandet. In der Endauswahl habe der weniger rücksichtsvolle Umgang mit geschützten Bäumen dann durchaus Einfluss gehabt.

    Mäuerchen zählt nicht mit
    Das Siegerprojekt «joeandmary» kann gemäss Stadtbaumeister Erol Doguoglu den Baumschutz einhalten. Das Gleiche gelte für die Abstände zur Kessler- und zur Pestalozzistrasse. Gegenüber der Kesslerstrasse sei das kein Problem. Und bei der Abstandsberechnung gegenüber der Pestalozzistrasse spiele – gemäss Baupolizei – eine zum Projekt gehörende Umfriedungsmauer keine Rolle. Dieses Detail habe man explizit abgeklärt, um sicher zu sein, dass das Projekt in dieser Beziehung bewilligungsfähig sei.

    Dogouglu bestätigt, dass das Siegerprojekt die Baulinie gegenüber der Davidstrasse nicht vollständig einhält. Allerdings: Diese geringfügige Überschreitung sei gemäss Vorgaben des Wettbewerbs ausdrücklich möglich. Sie entspreche jener, die man vor Jahren beim benachbarten Haus Davidstrasse 38 toleriert habe. Sie sei damit kleiner als die heutige Überschreitung der Baulinie durch die bestehende Turnhalle von 1962. Der Neubau sei damit also sehr wohl bewilligungsfähig.

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